Erklärtes Ziel der BQÜ

a) die am Bau Beteiligten im Hinblick auf ein Höchstmaß an Qualität zu
     organisieren,

b) vor und während der Bauphase prophylaktisch Hinweise zu geben, um
     Mängel zu vermeiden bzw.

c) während des Baugeschehens sich abzeichnende Mängel unmittelbar zu
     korrigieren und

d) eine Dokumentation der Ausführungsqualität gemäß Vertragsverein-
     barungen zum Nachweis des erreichten Qualitätsstandards zu erstellen.

 

<zurück>